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Vorstellung Grabarten: Wahlgrab - Reihengrab

von Susann Flemming, 06.05.2024

Im Sterbefall sind die Hinterbliebenen mit vielen Fragen konfrontiert. Unter anderem ist die Entscheidung über die Art des Grabes zu treffen, in dem die Beerdigung bzw. Beisetzung erfolgen soll.

Grundsätzlich werden auf unseren Friedhöfen zwei Grabarten angeboten: das Wahlund das Reihengrab.

In einem Wahlgrab können mehrere Särge oder Urnen beigesetzt werden. Diese Grabart ist immer dann passend, wenn z.B. der erste Partner eines Ehepaares gestorben ist und der zweite im Sterbefall seine Ruhestätte mit in demselben Grab haben möchte.

 "Wahlgrab Reihengrab" - Beispielbild, Friedhof in Triebel

Ein Wahlgrab kann also als Familienstelle – durchaus über Generationen hinweg – genutzt werden, weil das Nutzungsrecht immer wieder über die gesetzlich festgelegte Ruhezeit von 20 Jahren pro Beerdigung oder Beisetzung vergeben wird. In die Auswahl der Grabstelle auf dem jeweiligen Friedhof werden die Hinterbliebenen mit einbezogen.

"Wahlgrab Reihengrab" - Beispielbild, Friedhof in Unterwürschnitz

Bei einem Reihengrab ist das anders. In solch einer Grabstelle wird immer nur ein Sarg oder eine Urne begraben bzw. beigesetzt. Nach der 20-jährigen Ruhezeit wird die Grabstelle aufgelöst, das Nutzungsrecht erlischt. Der Friedhofsträger vergibt die Grabstelle auf dem jeweiligen Friedhof.

 Wahlgrab Reihengrab - Beispielbild

Und wie ist das mit der Grabpflege? Beide Grabarten können durch die Hinterbliebenen im Rahmen der Vorschriften der Friedhofsordnung angelegt, gestaltet und gepflegt werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die gärtnerische Anlage und Pflege in die Hand des Friedhofspersonals zu legen. Das kann sofort nach dem Sterbefall erfolgen, aber auch noch nach Jahren der privaten Pflege, wenn diese z.B. aus gesundheitlichen Gründen durch die Hinterbliebenen nicht mehr möglich ist.

Wenn Sie Fragen zu Grabarten oder zu Beerdigungs- bzw. Beisetzungsmöglichkeiten haben, sprechen Sie uns gerne an. Die Zentrale Friedhofsverwaltung befindet sich, zusammen mit dem Pfarramt, auf dem Friedhof in Oelsnitz.

 

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